Allgemeine Geschäftsbedingungen v. 1.1.2017
1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Buchungen
bezüglich der Hochzeitsfotografie und der Anmietung bzw.
Vermittlung von Oldtimern sowie für sonstige Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich
per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Die
Schriftform ist vorzugsweise per Email zu wahren.
2 Geschäftsgegenstand
(a) Die Vermietung von Oldtimern: Der Mietvertrag für die
firmeneigenen Oldtimern (z.Z. nur der 1955er Bel Air, 1955er Buick und
der 1956er Cadillac) beinhaltet immer einen Fahrer. Die
Mindestanmietung für einen Oldtimer mit Chauffeur
beträgt 2 Stunden, die Mietzeit berechnet sich von/zu
Betriebssitz. Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und
ist für das Fahrzeug während der Mietzeit
verantwortlich, der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche
abzulehnen wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften
verstoßen, oder das Risiko besteht, das Fahrzeug oder
Fahrgäste zu Schaden kommen könnten. Die o.g. eigene
Fahrzeuge sind amtlich konzessionierte Mietwagen, gewerblich zugelassen
und entsprechend ordungsgemäß versichert.
(b) Die Vermittlung von Hochzeitsfotografie: Wird von von einem
Partnerfotograf ausgeführt. An- und Abreise innerhalb einer
Entfernung von 50km vom Betriebsstandort Zeuthen ist kostenfrei.
Darüberhinaus wird eine Entfernungspauschale i.H.v.
€1,-/km einfache Entfernung.
(c) Die Vermittlung von Oldtimern: Alle anderen Fahrzeugen ausser die 3
o.g. sind Fremdfahrzeuge anderer Parteien, i.d.R. Privatpersonen, die
lediglich von uns vermittelt werden um den Kunden ein möglich
breites Sortiment an Fahrzeuge anbieten zu können. Classic55
übernimmt für diese Fremdfahrzeuge keinerlei
Verantwortung da wir nur eine vermittelnde Rolle übernehmen in
deren Vermarktung. Insbesonders wird darauf hingewiesen dass wir
keinerlei Haftung übernehmen für evtl.
Schäden die aus einer Anmietung oder sonstige Nutzung dieser
Fremdfahrzeuge entstehen könnte.
3 Vertragserfüllung
Sollte der Fotograf bzw. Vermieter einen vereinbarten Termin durch
technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand
(z.B. Schnee, Glatteis oder Streusalz) plötzliche schwere
Krankheit oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen
können, so hat der Auftraggeber (auch wegen der Einmaligkeit
des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
In diesem Fall erhält der Auftraggeber die geleistete
Anzahlungen zurück. Weitere Regresse gegenüber dem
Fotograf bzw. Vermieter sind ausgeschlossen. Für eine nicht
termingerechte Zurverfügungsstellung von Fahrzeugen durch
äußere Umstände (z.B. erhebliche
Verkehrsstörungen) übernimmt Classic55.de keinerlei
Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten
Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ist in jedem
Fall ausgeschlossen. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu
Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf
dem Verschulden von Classic55.de, und sind in Bar vor Ort vor der
Abreise zu bezahlen. Diese Mehrkosten berechnen sich nach dem
vereinbarten Stundensatz für jede angefangene Viertelstunde,
z.Z. €25,-/Viertelstunde. Einen Anspruch seitens des
Auftraggebers auf eine unverbindliche Fotoserie bei einer Classic
Service Oldtimer-Vermietung besteht nicht.
4 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich -
vorzugsweise per Email - erfolgen. Bei Stornierungen seitens des
Auftraggebers werden die Anzahlungen nicht erstattet.
5 Preise und Anzahlungen
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für
Hochzeitsfotografie bzw. Oldtimer-Vermietungen. Sondertarife haben nur
dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
Für jeden Auftrag wird eine Anzahlung i.H.v. 25% der
Auftragssumme bzw. mindestens €100,- fällig. Der
Restbetrag des Auftrages ist spätestens zwei Wochen vor
Ausführung zu überweisen bzw. dem Fahrer in Bar zu
zahlen. Mit unsere Bestätigung ist der Termin verbindlich
festgelegt.
Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer (z.Z. 19%). Das Honorar für Fotoleistungen muss
bei persönlicher Übergabe der Fotos, Bar oder per
Überweisung vor der Übergabe der Fotos gezahlt
werden.
6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen
Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder
übermäßigen Verschmutzungen an den
Fahrzeugen. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte
Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu
entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen
Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine
Verjährungsfrist von drei Monaten, vom Zeitpunkt der
Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet.
Wegen der Größe des Fahrzeuges obliegt der
Mieter/Fahrer einer besonderen Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken
sind wegen der geringen Bodenfreiheit zu umfahren. Enge
Straßen sind zu meiden. Keinesfalls darf gegen bestehende
Verkehrsvorschriften verstoßen werden.
Das Fahrzeug ist im gesetzlichen Rahmen haftpflichtversichert.
Eventuelle Schäden des Mieters über diesen Rahmen
hinaus können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.
Rauchen, essen und trinken ist in allen Fahrzeugen untersagt.
7 Bildrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte
für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und
die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke
eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht
übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt,
die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur
Illustration zu verwenden.
Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit
stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des
Fotomaterial durch Classic55 ablehnen, müssen Exklusivrechte
und eine Sperrung der Fotos gesondert vereinbart werden und bedingen
einen Aufschlag von 25% auf das jeweilige Grundhonorar.
8 Gerichtstand und Erfüllungsort ist
Königs Wusterhausen.