Allgemeine Geschäftsbedingungen v. 1.1.2017


1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Buchungen bezüglich der Hochzeitsfotografie und der Anmietung bzw. Vermittlung von Oldtimern sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Die Schriftform ist vorzugsweise per Email zu wahren.
2 Geschäftsgegenstand
(a) Die Vermietung von Oldtimern: Der Mietvertrag für die firmeneigenen Oldtimern (z.Z. nur der 1955er Bel Air, 1955er Buick und der 1956er Cadillac) beinhaltet immer einen Fahrer. Die Mindestanmietung für einen Oldtimer mit Chauffeur beträgt 2 Stunden, die Mietzeit berechnet sich von/zu Betriebssitz. Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der Mietzeit verantwortlich, der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, oder das Risiko besteht, das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten. Die o.g. eigene Fahrzeuge sind amtlich konzessionierte Mietwagen, gewerblich zugelassen und entsprechend ordungsgemäß versichert.
(b) Die Vermittlung von Hochzeitsfotografie: Wird von von einem Partnerfotograf ausgeführt. An- und Abreise innerhalb einer Entfernung von 50km vom Betriebsstandort Zeuthen ist kostenfrei. Darüberhinaus wird eine Entfernungspauschale i.H.v. €1,-/km einfache Entfernung.
(c) Die Vermittlung von Oldtimern: Alle anderen Fahrzeugen ausser die 3 o.g. sind Fremdfahrzeuge anderer Parteien, i.d.R. Privatpersonen, die lediglich von uns vermittelt werden um den Kunden ein möglich breites Sortiment an Fahrzeuge anbieten zu können. Classic55 übernimmt für diese Fremdfahrzeuge keinerlei Verantwortung da wir nur eine vermittelnde Rolle übernehmen in deren Vermarktung. Insbesonders wird darauf hingewiesen dass wir keinerlei Haftung übernehmen für evtl. Schäden die aus einer Anmietung oder sonstige Nutzung dieser Fremdfahrzeuge entstehen könnte.
3 Vertragserfüllung
Sollte der Fotograf bzw. Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand (z.B. Schnee, Glatteis oder Streusalz) plötzliche schwere Krankheit oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Auftraggeber (auch wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. In diesem Fall erhält der Auftraggeber die geleistete Anzahlungen zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Fotograf bzw. Vermieter sind ausgeschlossen. Für eine nicht termingerechte Zurverfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände (z.B. erhebliche Verkehrsstörungen) übernimmt Classic55.de keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von Classic55.de, und sind in Bar vor Ort vor der Abreise zu bezahlen. Diese Mehrkosten berechnen sich nach dem vereinbarten Stundensatz für jede angefangene Viertelstunde, z.Z. €25,-/Viertelstunde. Einen Anspruch seitens des Auftraggebers auf eine unverbindliche Fotoserie bei einer Classic Service Oldtimer-Vermietung besteht nicht.
4 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich - vorzugsweise per Email - erfolgen. Bei Stornierungen seitens des Auftraggebers werden die Anzahlungen nicht erstattet.
5 Preise und Anzahlungen
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Hochzeitsfotografie bzw. Oldtimer-Vermietungen. Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Für jeden Auftrag wird eine Anzahlung i.H.v. 25% der Auftragssumme bzw. mindestens €100,- fällig. Der Restbetrag des Auftrages ist spätestens zwei Wochen vor Ausführung zu überweisen bzw. dem Fahrer in Bar zu zahlen. Mit unsere Bestätigung ist der Termin verbindlich festgelegt.
Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z.Z. 19%). Das Honorar für Fotoleistungen muss bei persönlicher Übergabe der Fotos, Bar oder per Überweisung vor der Übergabe der Fotos gezahlt werden.
6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen an den Fahrzeugen. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet.
Wegen der Größe des Fahrzeuges obliegt der Mieter/Fahrer einer besonderen Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit zu umfahren. Enge Straßen sind zu meiden. Keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden.
Das Fahrzeug ist im gesetzlichen Rahmen haftpflichtversichert. Eventuelle Schäden des Mieters über diesen Rahmen hinaus können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden. Rauchen, essen und trinken ist in allen Fahrzeugen untersagt.
7 Bildrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.
Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterial durch Classic55 ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung der Fotos gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von 25% auf das jeweilige Grundhonorar.

8 Gerichtstand und Erfüllungsort ist Königs Wusterhausen.

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